
Programminformationen
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Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und beantworten alle Fragen rund um die Agrar-Bürgschaft.
Der max. Bürgschaftsbetrag ist 750.000 Euro. Je nach Bürgschaftsquote können damit Kredite zwischen 1,071 Mio. Euro (70 % Bürgschaft) und 1,5 Mio. Euro (50 % Bürgschaft) abgesichert werden.
Auf den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision erhoben.
Diese Provision wird durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) auf Basis des Ratings durch die Hausbank festgelegt.
Verbürgungsgrad Bürgschaftsprovision p.a.
50 % Bürgschaft: 0,6 % bis 2,4 % p.a. des Kreditbetrages
70 % Bürgschaft: 0,7 % bis 3,2 % p.a. des Kreditbetrages
Kleine und mittlere Betriebe aus
nach KMU-Kriterien. Eine genaue Auflistung der Wirtschaftszweige, die wir fördern, entnehmen Sie bitte dieser Liste.
Eine nachträgliche Bürgschaftsübernahme für bereits zugesagte Kredite ist nicht möglich.
Es können öffentliche Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Darlehen aus Hausbankmitteln sowie Kontokorrentkredite und Bankavale verbürgt werden.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt max. 10 Jahre, auch für Kredite mit einer längeren Laufzeit.
Ja, Agrar-Betriebe können beliebig oft Bürgschaften bis zu einer Höhe von insgesamt 750.000 Euro beantragen.
Die Zuständigkeit der jeweiligen Bürgschaftsbank ergibt sich aus dem Investitionsort.
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Persönliche Beratung
Wir stehen Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung und beantworten alle Fragen rund um die Agrar-Bürgschaft. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten!
Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung