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Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und beantworten alle Fragen rund um die Agrar-Bürgschaft.

Die Agrar-Bürgschaft

Welche Vorhaben werden gefördert?
  • Existenzgründungen
  • Betriebsübernahmen / Nachfolgen
  • Investitionen
  • Betriebsmittelfinanzierungen
Wie hoch ist der Bürgschaftsbetrag?

Der max. Bürgschaftsbetrag ist 750.000 Euro. Je nach Bürgschaftsquote können damit Kredite zwischen 1,071 Mio. Euro (70 % Bürgschaft) und 1,5 Mio. Euro (50 % Bürgschaft) abgesichert werden.

Was kostet eine Agrar-Bürgschaft?

Auf den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision erhoben.

Diese Provision wird durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) auf Basis des Ratings durch die Hausbank festgelegt.

Verbürgungsgrad Bürgschaftsprovision p.a.
50 % Bürgschaft: 0,6 % bis 2,4 % p.a. des Kreditbetrages
70 % Bürgschaft: 0,7 % bis 3,2 % p.a. des Kreditbetrages

Wer kann eine Agrar-Bürgschaft in Anspruch nehmen?

Kleine und mittlere Betriebe aus

  • Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
  • Forstwirtschaft und Holzeinschlag
  • Fischerei und Aquakultur
  • dem nicht gewerblichen Gartenbau

nach KMU-Kriterien. Eine genaue Auflistung der Wirtschaftszweige, die wir fördern, entnehmen Sie bitte dieser Liste.

Ist eine Bürgschaftsübernahme für bestehende Kredite möglich?

Eine nachträgliche Bürgschaftsübernahme für bereits zugesagte Kredite ist nicht möglich.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Es können öffentliche Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Darlehen aus Hausbankmitteln sowie Kontokorrentkredite und Bankavale verbürgt werden.

Wie lange läuft die Agrar-Bürgschaft?

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt max. 10 Jahre, auch für Kredite mit einer längeren Laufzeit.

Können mehrere Bürgschaften beantragt werden?

Ja, Agrar-Betriebe können beliebig oft Bürgschaften bis zu einer Höhe von insgesamt 750.000 Euro beantragen.

Welche Bürgschaftsbank ist für meinen Antrag zuständig?

Die Zuständigkeit der jeweiligen Bürgschaftsbank ergibt sich aus dem Investitionsort.

Finden Sie hier Ihre Bürgschaftsbank.

Weiterführende Informationen

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne!

Wir stehen Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung und beantworten alle Fragen rund um die Agrar-Bürgschaft. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten!

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Freitag 8:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung