Agrar-Bürgschaft 50 %
- Max. Kreditbetrag: 1,5 Mio. Euro
- Max. Bürgschaftsbetrag: 750.000 Euro
Agrar-Bürgschaft 70 %
- Max. Kreditbetrag: 1,071 Mio. Euro
- Max. Bürgschaftsbetrag: 750.000 Euro
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Agrar-Bürgschaft
Die Agrar-Bürgschaft bietet eine zusätzliche Sicherheit für Kredite bis 1,5 Mio. Euro und ermöglicht so Ihre Finanzierung - egal ob Investition, Existenzgründung, Nachfolge oder Betriebsmittel.
Kleine und mittlere Betriebe aus
nach KMU-Kriterien. Eine genaue Auflistung der Wirtschaftszweige, die wir fördern, entnehmen Sie bitte dieser Liste.
Gefördert werden öffentliche Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Darlehen aus Hausbankmitteln sowie Kontokorrentkredite und Bankavale für folgende Vorhaben:
Laufzeit
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt max. 10 Jahre, auch für Kredite mit einer längeren Laufzeit.
Laufende Bürgschaftsprovision
Die Bürgschaftsprovision orientiert sich an der Bonitätseinschätzung Ihrer Hausbank unter Anwendung des risikogerechten Zinssystems (Rating der Hausbank).
Einmaliges Bearbeitungsentgelt
1,0 % des verbürgten Kreditbetrages, mindestens aber 400,00 Euro.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist seit vielen Jahrzehnten als führende Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum tätig. Sie bietet insbesondere zinsgünstige Darlehen an. Hier finden Sie die aktuellen Konditionen.
Ein Beispiel für den Konditionsvorteil für ein LR-Basis-Ratendarlehen:
Diese Kombination führt zur Rentenbank-Preisklasse G mit einem Zinssatz von nom. 6,80 % p. a.
Durch die Einbindung der Agrar-Bürgschaft mit einer Besicherung von 70 % ergibt sich eine Rentenbank-Preisklasse B mit einem Zinssatz von nom. 4,20 % p. a.
Dies führt zu einem Zinsvorteil von 2,60 % p. a. bei einer Bürgschaftsprovision von lediglich 1,0 % p. a.
Eine Kombination von Förderkrediten der Rentenbank und der Agrar-Bürgschaft der Bürgschaftsbanken führt in vielen Fällen zu deutlichen Konditionsvorteilen.
Unsere beiden Beispiele zeigen Ihnen, wie sich der Zins je nach Bürgschaftsquote verbessern kann. Die Hausbank legt Ihre Bonitätsklasse fest und die Besicherungsklasse wird durch die Agrar-Bürgschaft verbessert.
Die Beispiele zeigen, dass die Bürgschaftsprovision durch die Zinsverbesserung mehr als kompensiert wird.


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Persönliche Beratung
Wir stehen Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung und beantworten alle Fragen rund um die Agrar-Bürgschaft. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten!
Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung