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Agrar-Bürgschaft für landwirtschaftliche Betriebe

Agrar-Bürgschaft

Die Förderung für landwirtschaftliche Betriebe

Die Agrar-Bürgschaft bietet eine zusätzliche Sicherheit für Kredite bis 1,5 Mio. Euro und ermöglicht so Ihre Finanzierung - egal ob Investition, Existenzgründung, Nachfolge oder Betriebsmittel.

Das Wichtigste im Überblick

Agrar-Bürgschaft 50 %


  • Max. Kreditbetrag: 1,5 Mio. Euro
  • Max. Bürgschaftsbetrag: 750.000 Euro

Agrar-Bürgschaft 70 %


  • Max. Kreditbetrag: 1,071 Mio. Euro
  • Max. Bürgschaftsbetrag: 750.000 Euro

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Wen fördern wir?

Kleine und mittlere Betriebe aus

  • Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
  • Forstwirtschaft und Holzeinschlag
  • Fischerei und Aquakultur
  • dem nicht gewerblichen Gartenbau

nach KMU-Kriterien. Eine genaue Auflistung der Wirtschaftszweige, die wir fördern, entnehmen Sie bitte dieser Liste.

Was fördern wir?

Gefördert werden öffentliche Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Darlehen aus Hausbankmitteln sowie Kontokorrentkredite und Bankavale für folgende Vorhaben:

  • Existenzgründungen
  • Investitionen für Betriebserweiterungen, z.B. Maschineninvestitionen, Betriebsverlagerungen, Flächenkäufe, Stallinvestitionen, Aufstockung Viehbestand, Bio-Gas- und Photovoltaik-Anlagen
  • Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Laufzeit und Kosten

Laufzeit

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt max. 10 Jahre, auch für Kredite mit einer längeren Laufzeit.

Laufende Bürgschaftsprovision

  • 50 % Bürgschaft: 0,6 % bis 2,4 % p.a. des Kreditbetrages
  • 70 % Bürgschaft: 0,7 % bis 3,2 % p.a. des Kreditbetrages

Die Bürgschaftsprovision orientiert sich an der Bonitätseinschätzung Ihrer Hausbank unter Anwendung des risikogerechten Zinssystems (Rating der Hausbank).

Sichern Sie sich jetzt Ihren Zinsvorteil!

Agrar-Bürgschaft Antrag
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Günstigerer Zinssatz

Unsere beiden Beispiele zeigen Ihnen, wie sich der Zins je nach Bürgschaftsquote verbessern kann. Die Hausbank legt Ihre Bonitätsklasse fest und die Besicherungsklasse wird durch die Agrar-Bürgschaft verbessert.

Die Beispiele zeigen, dass die Bürgschaftsprovision durch die Zinsverbesserung mehr als kompensiert wird.

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Wie verbessert sich der Zins bei 50 % Bürgschaft?


Agrar-Bürgschaft 50 % Zinsvorteil


Wie verbessert sich der Zins bei 70 % Bürgschaft?


Agrar-Bürgschaft 70 % Zinsvorteil


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Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne!

Wir stehen Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung und beantworten alle Fragen rund um die Agrar-Bürgschaft. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten!

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Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung